Unfalltipps
Unfall, was tun als Geschädigter?
- 7 Tipps nutzen & Kfz Gutachter Huber anrufen!
Die Frage „Unfall, was tun als Geschädigter?“ stellst Du Dir in einer Ausnahmesituation. Du bist aufgewühlt, hast keine Routine, kennst eventuell Deine Rechte nicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist definitiv für Unfallgeschädigte der falsche Ansprechpartner.
Du brauchst jetzt ein maßgeschneidertes Rundum-Sorglos-Paket, das wir vom Kfz-Sachverständigenbüro Huber in München Dir bieten. Wir bringen Dich durch die Schadenregulierung und machen Dich schnell wieder mobil. Du musst nur Kontakt aufnehmen, damit wir zeitnah ein Schadengutachten erstellen können.
Unfall, was tun als Geschädigter?
Keine Gutachterkosten, keine Rechtsanwaltskosten.
Hilfe bei der gesamten Schadenregulierung für die richtigen Entscheidungen.
Kein Stress, keine Arbeit: Wir nehmen Dir alles ab!
Mietwagen oder Nutzungsausfall.
Schnelle Unterstützung bei Problemen mit dem Versicherer (kürzt, zahlt nicht etc.).
Mit unabhängiger Hilfe kommen ALLE Rechte auf die Abrechnung.
Das solltest Du jetzt tun
An der Unfallstelle
Der Gutachter kommt
Das Gutachten wird erstellt
Regulierungs-Abschluss
Unfall und keine Idee wie es weitergeht?
- keine Vorkasse
- Ersatzwagen
- Werkstatt
7 kurze Tipps auf den Punkt gebracht
Was nach dem Unfall zu tun ist
Allein im Jahr 2022 kam es im Landkreis München zu mehr als 47.000 Unfällen. Sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt, hast Du viele Rechte. Für Deinen Kfz Gutachter musst Du ebenso wenig zahlen wie für einen Anwalt, der Dir bei unberechtigten Versicherungskürzungen sofort hilft.
Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für Gutachten und Schadensregulierung.
- 1. Immer an der Unfallstelle bleiben und sich den Konsequenzen stellen (Pflicht gemäß § 142 StGB für alle Unfallbeteiligten). Die Sicherung des Unfallortes hat oberste Priorität, um Folgeunfälle zu vermeiden.
- 2. "Sie sind doch schuld, unterschreiben Sie hier dieses Schuldeingeständnis". Lasse Dich nicht vom Unfallgegner unter Druck setzen. Die Schuldfrage kann sich von außen, objektiv betrachtet ganz eindeutig darstellen.
- 3. "Nichts passiert, hier sind 500 Euro für eine neue Lackierung". Akzeptiere keine sofortigen Lösungen ohne Versicherung, das wahre Schadensausmaß kann wesentlich höher sein.
- 4. "Wir regeln das ganz unkompliziert mit einem Kostenvoranschlag, einen Anwalt brauchen wir nicht hinzuziehen". Vorsicht, lasse Dich nicht auf die Vorschläge der Versicherung des Schaden Verursachers ein. Sie ist nicht weisungsberechtigt wie Deine Kaskoversicherung, nutze Deine Rechte als Geschädigter nach Verkehrsunfall mit einem Fachanwalt konsequent.
- 5. Nicht sofort in die Werkstatt fahren! Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten für die Schadensregulierung, vor dem Reparaturauftrag muss die Kostenübernahme verbindlich geklärt sein.
- 6. "Der Abschleppdienst bringt meinen Unfallwagen zu meiner Werkstatt". Vorsicht! Zwar muss die Gegenseite auch Abschleppkosten bei eigener Unschuld übernehmen, aber nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt (siehe Punkt zur Schadenminderungspflicht unten).
- 7. Du musst die Schadenabwicklung weder allein organisieren noch das gegnerische Schadenmanagement akzeptieren! Liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, zahlt die Versicherung des Unfallgegners sämtliche Kosten. Wir beziffern diese und prüfen alle Voraussetzungen.
Praktischer Helfer für das Handschuhfach
Wie gesagt: Nach dem Unfall bist Du aufgewühlt und in einer Ausnahmesituation. Um sich schnell zu ordnen und nichts Wichtiges zu vergessen, sollte ein Unfallbericht im Handschuhfach griffbereit liegen. Damit kannst Du alle wichtigen Daten erfassen, den Unfallhergang auch mit einer Unfallskizze festhalten sowie Formulierungshilfen nutzen.
Unfallbericht hier herunterladen:
Was tun nach Unfall als Geschädigter?
Gerade bei neuen und teuren Fahrzeugen ist die Bagatellgrenze (mehr als 1.000 Euro Reparaturkosten für den Schaden) schnell überschritten, ein Kostenvoranschlag reicht dann nicht, Du hättest Anspruch auf ein unabhängiges Schadengutachten. Lasse zu Deiner Planungssicherheit im Zweifelsfall immer besser einen Kfz-Sachverständigen auf den Fahrzeugschaden schauen!
Bei einem Haftpflichtschaden (nicht selbst verschuldeter Verkehrsunfall) erstreckt sich die Schadenregulierungsdauer meistens zwischen 4 und 8 Wochen. Mit unserem Rundum-Service geht es am schnellsten, ohne Aufwand für Dich! Die Reparatur des Unfallwagens kann mit einer Kostenübernahmeerklärung deutlich schneller erfolgen.
Die Versicherung des Unfallverursachers, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt. Sie muss auch für viele weitere Schadenspositionen jenseits der Reparaturkosten wie Nutzungsausfall, Wertverlust, ggf. Schmerzensgeld etc. aufkommen.
Liegt Teilschuld vor oder ist es ein Versicherungstrick? Wir prüfen Deinen Fall. Bei Teilschuld kommt eine Quotenregulierung ins Spiel. Mit dem Quotenvorrecht können beide Versicherungen (gegnerische und eigene) zu Deinem Vorteil genutzt werden. Wir beraten Dich!
Das versuchen Kfz-Versicherer wie Allianz oder die HUK Coburg oft, teils sogar automatisiert mit KI. Die meisten Kürzungen sind aber als Versuche anzusehen, sie haben keinen Bestand. Versicherer spekulieren darauf, dass sich Geschädigte nicht wehren. Das solltest Du aber mit einem Anwalt aus unserem Netzwerk.
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung schnellstmöglich zu melden. Kein Vertrag sieht mehr als 7 Tage Zeit vor. Bei Teilschuld ist es sinnvoll, den Unfallschaden auch der eigenen Kaskoversicherung zu melden. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket werden sich alle Fragen nach Deiner Kontaktaufnahme schnell erledigt haben.
Bei Haftpflichtschaden die Kfz-Versicherung des Unfallgegners, sobald die Bagatellschadengrenze mit ca. 1.000 Euro Reparaturkosten überschritten ist. Auch Kaskoversicherungen übernehmen Gutachtenkosten, beauftragen den Sachverständigen mit ihrem Weisungsrecht aber selbst. Wertgutachten zahlen Auftraggeber selbst, der Erkenntnisgewinn macht sich bezahlt!
Wichtig ist, dass er zu 100 % versicherungsunabhängig ist und bei Unfallschaden auf keinen Fall von der Gegenseite gestellt wird: Du hast als Geschädigter die freie Gutachterwahl. In München bist Du bei uns in erfahrenen und fachlich sehr versierten Händen. Wir überzeugen mit Service und nehmen Dir die komplette Schadenregulierung ab.
Ja, im Rahmen der fiktiven Abrechnung kannst Du Dir den Unfallschaden ohne Reparatur auszahlen lassen. Wir beraten Dich individuell mit Blick auf finanzielle Aspekte und zukünftige Problemfälle (z. B. ein überlappender Unfallschaden an derselben Stelle).
Ein Altschaden ist ein nicht instandgesetzter, meistens offensichtlicher Fahrzeugschaden, der im Rahmen der Begutachtung erfasst wird. Weniger offensichtlich sind Vorschäden, da sie bereits (fachmännisch) repariert worden sind. Eine Lackschichtenmessung oder eine Karosserievermessung können einen Vorschaden entlarven!
Unfall im Raum München?
- keine Vorkasse
- Ersatzwagen
- Werkstatt
Wem muss ich den Unfall als Geschädigter melden?
Ja, bei möglicher Teilschuld ist das sinnvoll, da auch ein Kaskoschaden reguliert werden müsste. Die Schadensmeldung hat ja noch keinen direkten Einfluss auf Schadenfreiheitsklasse, Du sicherst Dich nur formal ab.
Die Schadensmeldung hat der Unfallverursacher vorzunehmen. Bei Unfallflucht kann die eventuell der Zentralruf der Autoversicherer zum Ziel führen. Du musst Dir bei uns keine Sorgen machen, wir nehmen Dir die Kommunikation mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.
Kosten für das Anwaltshonorar muss die gegnerische Autoversicherung tragen. Es gibt also keinen Grund, auf erfahrenen Rechtsbeistand zu verzichten. Gerade bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Einsprüchen gegen Kürzungsversuche z. B. beim Wiederbeschaffungswert ist Rechtsbeistand sehr wichtig für Geschädigte nach einem Unfall.
Pflicht besteht nur, falls es Verletzte beim Autounfall gegeben hat. Bei einem reinen Blechschaden besteht keine Verpflichtung, die Polizei zum Unfallort zu rufen.
Nein, Du solltest erst ein unparteiisches Schadengutachten erstellen lassen, dann werden wir die Reparatur organisieren. Bei einem Fahrzeug, das keine 3 Jahre alt ist, hast Du im Regelfall Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt.
Ja, unbedingt! Dieses wichtige Grundrecht solltest Du auf jeden Fall nutzen, Du gehst kein Kostenrisiko ein, sondern maximierst im Gegenteil Deine Entschädigung. Es besteht keine Verpflichtung, sich auf die gegnerische Autoversicherung einzulassen.
Vorsicht mit der gegnerischen Versicherung
Vorsicht! Versicherer kürzen gerne!
Kein Verlass hingegen ist auf das Schadenmanagement der Gegenseite, höchstens mit Blick auf unkalkulierbare Kürzungsversuche. Wer Deinen Unfallschaden zu bezahlen hat, sollte nicht die Regie darüber führen.
1:0 für das Gutachten
Ein Kostenvoranschlag reicht nur für die Schadenabwicklung, falls es sich nachweislich um einen Bagatellschaden handelt. Dann spielen merkantile Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung im Regelfall keine Rolle. Sehr wohl aber, falls die Schadenhöhe deutlich über 1.000 Euro liegt (und diese Grenze ist erfahrungsgemäß sehr schnell überschritten).
2:0 Sieg für das Gutachten
Beachte zudem, dass nur ein Schadensgutachten mit Fotodokumentation beweissichernd ist, was gerade bei strittiger Schuldfrage den Unterschied ausmachen kann.
Begehe also nicht den Fehler als Geschädigter nach Unfall, die Schadenssumme leichtfertig zu unterschätzen. Unter der energieabsorbierenden Verkleidung mit Multi-Material-Mixen kann sich das wahre Schadensausmaß zeigen, das wir mittels Demontage oder auch Karosserievermessung exakt ermitteln.
"Wir kümmern uns um die Abwicklung!"
- keine Vorkasse
- Ersatzwagen
- Werkstatt
Unfallopfer? Das steht Dir jetzt zu
Als Unfallopfer stehen Dir mehr Rechte zu, als viele Geschädigte annehmen. Wir prüfen in Deinem Schadensfall genau, welche der folgenden Positionen für Dich zutreffen – und setzen sie gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
- Schadenersatz für unfallbedingte Wertminderung.
- Nutzungsausfall oder Ersatzwagen.
- Fiktive Abrechnung statt Reparatur.
- Kosten für Rechtsanwalt & Kfz-Sachverständigen trägt bei Fremdverschulden in der Regel der Versicherer.
- Abschleppdienst.
- Markenwerkstatt (laut BGH Urteil für Fahrzeuge unter 3 Jahren Alter).
- Schmerzensgeldansprüche (an zeitnahes Attest denken).
- Heilbehandlungskosten.
- Verdienstausfall, ggf. Haushaltsführungsschaden (Haushaltshilfe, Kinderbetreuung etc.).
- Unkostenpauschale für Geschädigte nach Autounfall.
Was Du als Geschädigter beachten musst
Das steht Dir noch zu: Je nach Unfallgeschehen und Schadensausmaß könnten diese weiteren Posten auf die Gesamtabrechnung kommen:
- Fahrt- und Wegekosten
- Verbringungskosten für Unfallfahrzeug (zu Lackierfachbetrieb oder für Karosserievermessung)
- Entsorgungskosten bei Totalschaden (Restwert 0 Euro)
- Schadenersatz für durch den Unfall beschädigte Gegenstände
- Schadenersatz für Verlust einer Tankfüllung
- Schadenersatz für entgangenen Gewinn
- Kosten für die Anmeldung sowie neue Kennzeichen
Darauf solltest Du achten
Generell hast Du den Schaden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gering zu halten. Das bedeutet, aber ausdrücklich nicht, dass die gegnerische Versicherung den Unfallschaden klein rechnen darf. Damit ist nur gemeint, dass die Kosten sich im wirtschaftlichen Rahmen bewegen.
Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht läge vor, wenn Du Deinen wagen hunderte Kilometer abschleppen lassen würdest. Mit unparteiischer Gutachterhilfe musst Du Dir über die Pflicht keine Gedanken machen.
Alt- & Vorschaden: Häufige Stolpersteine bei der Regulierung
Im eigenen Interesse solltest Du bekannte Vorschäden oder Altschäden angeben. Die Versicherung könnte anhand der Fahrzeugnummer und der HIS-Datenbank von einem alten Fahrzeugschaden wissen. Kannst Du die fachgerechte Reparatur mit Belegen nachweisen, lassen sich neue Ersatzansprüche an derselben Stelle ableiten.
Das ist für die Schadensaufnahme wichtig
Vorbereitung ist alles! So, wie Du den Koffer packst und alle Dokumente zurechtlegst, solltest Du auch einen Unfallbericht in der Zielsprache an Bord haben und prüfen, ob Deine Kfz-Versicherung im Ausland greift (was EU-weit dank Mallorca-Police meistens der Fall ist).
Kommt es zu einem Unfall im Ausland, solltest Du zur Schadensaufnahme immer die Polizei rufen (bei einem Mietwagen kann das laut Versicherungsvertrag bei einem Schaden am Auto vorgeschrieben sein). Unterschreibe nichts, das Du nicht verstehst. Stelle eine umfassende Sicherung von Beweismitteln für den Schaden sicher, begib Dich bei einem Personenschaden in ärztliche Behandlung.
Anderes Land, anderes Schadenrecht
Die Schadenregulierung kann später von Deutschland mit einem Versicherungsbeauftragten möglich sein. Beachte, dass das Schadenrecht des Ziellandes greift und oft nicht so umfassend, wie in Deutschland ausfällt.
Jetzt Termin vereinbaren & entspannt zurücklehnen
Fazit: Als Geschädigter nach einem Unfall nicht auf einen Gutachter verzichten!
Unfall, was tun als Geschädigter? Tipps, Checklisten, Rechte und das konkrete Vorgehen hast Du nun kennengelernt. Du weißt jetzt, welche Optionen Du ergreifen kannst. Nutze diesen Wissensvorsprung, Kfz Gutachter Hubert hilft Dir, den Schaden am Auto zu regulieren!