Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Unfallgutachten und genügt nicht, wenn der Schaden sich auf mehr als 500,00 € summiert. In einem Kostenvoranschlag wird weder der Nutzungsausfall, noch eine eventuelle Wertminderung Ihres Fahrzeugs berücksichtigt.
Unfallgutachter, die von der gegnerischen Versicherung zu Ihnen kommen, arbeiten im Regelfall auch in deren Interesse.
Sollte die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten über den Schaden an Ihrem Fahrzeug angefertigt haben, lassen Sie sich bitte umgehend ein Gegengutachten von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen erstellen. Gern übernimmt unser Team das für Sie.
Der Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist der Anspruchsinhaber. Wenn Sie Fahrer, aber nicht Eigentümer waren, können Sie im eventuellen Gerichtsprozess als Zeuge aussagen und wären damit ein besonderes Beweismittel.
Weder als Fahrer, noch als Eigentümer sollten Sie mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Informationen zur Verfügung stellen. Überlassen Sie das Ihrem unabhängigen Unfallgutachter.
Nach einem Unfall ist die gegnerische Versicherung rechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt! Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) kürzen wird.